Schwerpunkte

  • Allgemeines Zivilrecht
  • Miet- und Wohnrecht
  • Errichtung von Kaufverträgen, Wohnungseigentumsverträgen, Dienstbarkeits- und Mietverträgen
  • Schadenersatzrecht (einschließlich Verkehrsunfälle sowie Schmerzengeldforderungen)
  • Baurechtsangelegenheiten
  • Erbrecht und Vertretung im Verlassenschaftsverfahren samt Verlassenschaftsabhandlungen im Eingabenwege
  • Familien- und Eherecht (Scheidungen und Unterhaltsforderungen)
  • Inkassowesen (Eintreibungen von Geldforderungen)
 

Einen Schwerpunkt der Arbeit der Kanzlei Holzer-Waisocher bildet  das Vertragsrecht mit Bezug zum Liegenschafts- und Immobilienrecht. In der heutigen Praxis werden sehr häufig Verträge auf Basis diverser Quellen (Musterverträge, alte Verträge, Allgemeine Geschäfts-bedingungen) erarbeitet. Hierbei sind die Verfasser stets bemüht, für sich ein möglichst optimales Vertragswerk zu erstellen. Aufgrund der häufig fehlenden inhaltlichen Abstimmung der verschiedenen Texte und Quellen jedoch führen derartige Stückwerke gerne in das nichtgewollte Dickicht der nachträglichen Auslegungsproblematik. Die Qualität eines Vertrages zeigt sich leider immer erst, wenn die Parteien sich über Einzelheiten nicht mehr einig sind. Ist der Vertrag in dem jeweiligen Punkt dann nicht eindeutig, so kommt es nicht selten zum (Rechts-)Streit. Um diese Probleme zu vermeiden oder bereits vorhandene Probleme zu lösen, ist Rechtsanwältin Mag. Eva Holzer-Waisocher die geeignete Ansprechpartnerin.

 

Unter Forderungsinkasso ist die Beratung und Vertretung durch die Kanzlei Holzer-Waisocher bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung oder Liquidation von Außenständen, beispielsweise aus Darlehensvertragen, sowie bei der daran anschließenden Vollstreckung zu verstehen.

 

Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwältin Mag. Eva Holzer-Waisocher liegt im Allgemeinen Zivilrecht. Das Zivilrecht beinhaltet eine Vielzahl von rechtlichen Problemen. Es ist maßgeblich im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Vertragliche Dinge gehören ebenso zu diesem Bereich wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz oder das Recht der unerlaubten Handlungen (Deliktsrecht). Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht, Reiserecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Exekutionsrecht. Rechtsanwältin Holzer-Waisocher hilft Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestalterisch. Selbstverständlich ist sie Ihnen aber auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen behilflich.

 

Des weiteren berät und vertritt Sie Rechtsanwältin Mag. Holzer-Waisocher gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen rund um das Familienrecht, wie sie sich in der Ehe, anlässlich der Trennung der Ehepartner im Scheidungsverfahren, aber auch im Zusammenhang mit den Problemen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ergeben können. Hierzu gehören neben der Ehescheidung die Klärung von Unterhaltsansprüchen und Vermögensansprüchen, die Regelung von Obsorge und Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern, außerdem der Versorgungsausgleich sowie der Ehevertrag zu Beginn und während der Ehe. Wegen der Vielzahl der offenen Fragen steht in diesen Auseinandersetzungen häufig nicht so sehr der einzelne Aspekt, sondern die Durchsetzung eines positiven Gesamtergebnisses im Mittelpunkt der Bestrebungen. Mag. Eva Holzer-Waisocher klärt die Aussichten und Risiken des Verfahrens und sucht mit Ihnen gemeinsam einen Weg, mit dem Ihre Interessen optimal vertreten werden.

 

Zum unantastbaren Wesensgehalt des Erbrechts gehören die Grundprinzipien der Privaterbfolge sowie der Testierfreiheit, welche allerdings begrenzt ist durch die Regelungen des Pflichtteilsrechts. Grundsätzlich soll der Erblasser verfügen dürfen, an wen sein Privateigentum übertragen wird. Sofern der Erblasser seine Befugnis nicht nutzt und nicht über sein Vermögen verfügt, geht dieses nach dem Gesetz auf seine Familie über, also den Ehegatten und den nächsten Verwandten. Das Erbrecht regelt aber auch den Schutz des Erben. Dieser hat zum Beispiel das Recht, das Erbe auszuschlagen. Mit dem Eintritt eines Erbfalls ist daher zunächst ein Vermögensverzeichnis zu erstellen. Angesichts der weitreichenden Folgen empfiehlt sich bereits frühzeitig eine anwaltliche Beratung, um spätere Rechtsstreitigkeiten der Erben zu vermeiden. Sowohl bei der Errichtung eines rechtsgültigen Testamens als auch für den Fall einer Erbschaft steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Mag. Eva Holzer-Waisocher selbstverständlich in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.